Hinsehen, nicht wegschauen!

WEISSES X – GEMEINSAM GEGEN MISSBRAUCH!

Sexueller Kindesmissbrauch ist ein Thema, über das wir reden müssen.

Immer wieder erregen Verdachtsfälle sexueller Übergriffe im Sport Aufmerksamkeit. Mittlerweile sollte deutlich sein: Der Sport ist ein Gefahrenort, aber das Risikopotential für sexualisierte Gewalt wird hier häufig unterschätzt oder sogar übersehen. Während Proficlubs aus finanziellen Erwägungen lieber weitere Zeichen von Geldgebern auf ihre Trikots drucken, haben wir auf der Ebene des Breitensports Verantwortung übernommen. Seit 2017 – und damit noch bevor die Idee zur Gründung einer eigenen Jugendabteilung gereift ist – ist der FCG der erste Sportverein in Deutschland, der durch das Tragen des „Weißen X“ Farbe bekennt und ein gesellschaftliches Tabu im Handlungsfeld Sport durchbricht. Mit diesem Zeichen auf den Ärmeln der Gudesding-Trikots soll Aufmerksamkeit auf die Kampagne „Gemeinsam gegen Missbrauch“ (ehemals „Kein Raum für Missbrauch“) der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) gerichtet werden.

Kontakt

schutzbeauftragte@gudesding.de

Wie wir aktiv werden

Aber das Tragen von Zeichen gegen Missbrauch allein bietet noch keinen Schutz vor Missbrauch und mit den wachsenden Strukturen im Jugendbereich wurde schnell die Notwendigkeit für tragfähige Konzepte zum aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen deutlich. Unter Zuhilfenahme von Materialien der Sportverbände und dem ehrenamtlichen Engagement von Mitgliedern wurde ein Schutzkonzept für Kinder- und Jugendliche ausgearbeitet, das Präventions- und Interventionsstrukturen im Verein etabliert und die Arbeit im Jugendbereich des Vereins neben dem Gudesding-Trainingskonzept mit anleitet.

Die Herausforderung bestand darin, die bestehenden Vorlagen und Implementierungsprozesse auf die spezifischen lokalen, strukturellen und kulturellen Gegebenheiten des Vereins anzupassen. Mit den Hauptzielen, kein Tatort zu werden, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und sie hinsichtlich ihrer Rechte, bestehender Machtverhältnisse und selbstgesetzter Grenzen zu ermächtigen, darüber hinaus Trainerinnen und Betreuerinnen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auszubilden und für Kindesschutz zu sensibilisieren, wurde auf der Mitgliederversammlung des Vereins im Jahre 2022 das „Gudesding Kinder- und Jugendschutzkonzept“ vorgestellt.

Das Gudesding Kinder- und Jugenschutzkonzept

Das Schutzkonzept soll zuvorderst Kindern und Jugendlichen im Verein zugutekommen. Der Sport soll ihnen Spaß machen, ein Schutz- und kein Gefahrenort sein. Über die konkrete Übungsgestaltung hinaus soll den Kindern ein Maß an Einfühlung entgegengebracht werden, dass ihr Vertrauen weckt, sie zur Mitgestaltung einlädt und dazu beiträgt, Missbrauchsfälle frühzeitig zu erkennen und dagegen aktiv zu werden. Denn, mit wachsenden Vereinsstrukturen steigt auch die Gefahr von Übergriffen oder Tatvorfällen durch erhöhte Unübersichtlichkeit, fehlender Verantwortlichkeit oder geringer werdender Selbstkontrolle. Dem wird mit proaktiven Impulsen und Inputs entgegengewirkt.

Konkret besteht das Konzept aus zwei zentralen Dokumenten, der „Kinder- und Jugendschutzvereinbarung“, die von allen für den Verein im Jugendbereich Verantwortlichen anerkannt und unterzeichnet werden muss, sowie „Handlungsleitlinien“ für das sensible und kompetente Verhalten in einem Verdachtsfall.

Daneben gibt es ein Schutzteam, das für den Fall der Fälle sowie als Kontaktpunkt für Rückfragen fungiert (schutzbeauftragte@gudesding.de).

Kinder- und Jugendschutzvereinbarung

Mit der Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz soll von Anfang an bei Trainerinnen, Betreuerinnen und allen weiteren Mitgliedern im Verein eine Sensibilisierung erzeugt und Verbindlichkeit eingefordert werden. Es ist einerseits ein Informationsdokument, das die individuelle, rechtliche und Handlungs-Dimension des Kinder- und Jugendschutzes darstellt, andererseits eine Verpflichtung, die in der Vereinbarung beschriebenen Aspekte zu berücksichtigen und vor allem aktiv zu werden, wenn gegen die Werte und Normen der Vereinbarung verstoßen wird. Deshalb wird es allen im Jugendbereich tätigen Personen zur verbindlichen Unterschrift vorgelegt.

Handlungsleitlinien

Während wir mit der Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz von den im Verein und insbesondere im Jugendbereich engagierten Personen vor allem etwas einfordern, wird mit den Handlungsleitlinien eine Hilfestellung gegeben, wie sich im Verdachtsfall zu verhalten ist. Sie bestehen aus einer Begriffserklärung zu sexualisierter Gewalt, einer Anleitung für die Dokumentation bei erlebter sexualisierter Gewalt, sowie einem Flussdiagramm, das den Handlungsablauf bei einem Verstoß gegen die Kinder- und Jugendschutzvereinbarung des Vereins darstellt. Wichtig ist hier, dass alle Trainerinnen und Betreuerinnen in der Umsetzung des Konzeptes verpflichtet sind, sich auf die Expertise von Fachberatungsstellen zu stützen.

Notfall- und Hilfe-Telefonnummern

Im Zusammenhang mit Verdachtsmomenten ist es zum Wohle der Kinder und Jugendlichen besonders wichtig, Fachberatungsstellen hinzuzuziehen. Diese sind zum Beispiel das „Hilfe-Telefon“ des UBSKM (0800 22 55 530, Telefonzeiten Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr; Di, Do: 15.00 bis 20.00 Uhr), die „Nummer gegen Kummer“ (Kindertelefon: 116111; Elterntelefon: 0800 111 0 550) und das „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ (08000 116 016).

Schulungen und Ansprechpartner*innen

Um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein, bieten wir für die verschiedenen Zielgruppen im Verein Schulungen an. Als Ansprechpartner*innen für Kinder- und Jugendliche ist es besonders wichtig, deren Stimmen mit einzubeziehen, insbesondere um auf ihre Bedürfnisse und Wünsche angemessen eingehen zu können. Die Ansprechpersonen sollen aber auch eine fachliche Expertise im Bereich Kinderrechte und Jugendschutz aufweisen und damit als Vorbild und niedrigschwelliger Kontakt für andere im Verein agieren.

Daneben gibt es ein Krisen- und Schutzteam, das aus Vereinsmitgliedern besteht, und als Kontaktpunkt für andere Vereinsmitglieder bei einem Verdachtsfall fungiert. Es besteht aus Personen, die verantwortungsvoll weiterhelfen können. Dieses Team steht auch für externe Anfragen von anderen Vereinen über den gesamten Schutzkonzept-Prozess zur Verfügung (schutzbeauftragte@gudesding.de).

Weitere Vernetzung & Kontakt

Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen brauchen wir starke Netzwerke und für Betroffene verlässliche Hilfen. - Das streben wir an!

Wir wollen beispielgebend agieren und Vorbild und ansprechbar für andere Sportvereine, Einzelpersonen und die Zivilgesellschaft sein. Wir hoffen, mit dem Entwicklungsprozess unseres Schutzkonzepts ein Modell zu etablieren, das anderen Vereinen zur Verfügung gestellt werden kann und sie zur Entwicklung eines eigenen Schutzkonzepts motiviert und damit Kindern und Jugendlichen ihre Rechte aufzeigt, sie bestärkt und vor allem schützt. Wir erhoffen uns, damit Allianzen in der Vereinslandschaft zu schmieden und Anreize außerhalb unseres vereinsinternen Wirkungskreises zur Sensibilisierung und Aufmerksamkeit für das Thema Kinder- und Jugendschutz zu setzen. Hier muss die Wichtigkeit des Kinder- und Jugendschutzes als ein ,lernendes Handlungsfeld‘ hervorgehoben werden, das, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Problemstellung handelt, die nicht ohne Mitwirkung anderer gelöst werden kann. Wir freuen uns deshalb über jegliche Kontaktaufnahme (schutzbeauftragte@gudesding.de).

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